Warnzeichen, Warnung vor Handverletzungen D-W027 - DIN 4844/BGV A8
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Artikel-Nr.: 3190/92
Ausführung: Rolle à 500 Stück
Größe: 25 mm
Material: Folie selbstklebend
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Hand zu sehen, welche sich zwischen zwei Flächen befindet. Über der oberen Fläche ist ein nach unten gerichteter Pfeil zu sehen, welcher die Gefahr des Einklemmens zwischen beiden Flächen verdeutlichen soll.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit normgerechten Warnzeichen von Schilder Klar.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen an welchen Handverletzungen möglich sind, wie z.B. Maschinen oder Anlagen, zu kennzeichnen.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Hand zu sehen, welche sich zwischen zwei Flächen befindet. Über der oberen Fläche ist ein nach unten gerichteter Pfeil zu sehen, welcher die Gefahr des Einklemmens zwischen beiden Flächen verdeutlichen soll.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
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Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen an welchen Handverletzungen möglich sind, wie z.B. Maschinen oder Anlagen, zu kennzeichnen.
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Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.