Warnzeichen, Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen W018 - DIN 4844/BGV A8
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Artikel-Nr.: 3188/67
Ausführung: Bogen = 21 Stück
Größe: 25 mm
Material: Folie selbstklebend
Anzahl | Stückpreis |
---|---|
bis 9 | 6,20 € |
ab 10 | 5,85 € |
ab 25 | 5,50 € |
ab 50 | 5,10 € |
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist ein schwarzes X zu sehen.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen mit gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen, wie z.B. an Orten an denen Chemikalien zum Einsatz kommen, zu kennzeichnen.
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist ein schwarzes X zu sehen.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen mit gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen, wie z.B. an Orten an denen Chemikalien zum Einsatz kommen, zu kennzeichnen.