Warnschild, Warnung vor heißen Werkstoffen - praxisbewährt
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Artikel-Nr.: 3145/51
Ausführung: Stück
Größe: 100 mm
Material: Aluminium geprägt
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Hand zu sehen, welche sich über einem heißen Gegenstand befindet.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit praxisbewährten Warnzeichen von Schilder Klar.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen wie heiße Werkstoffe oder Gegenstände, an welchen sich Verbrennungen zugezogen werden können, zu kennzeichnen.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Hersteller: | Schilder Klar |
Produktnummer des Herstellers: | 3145/51 |
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Hand zu sehen, welche sich über einem heißen Gegenstand befindet.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
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Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen wie heiße Werkstoffe oder Gegenstände, an welchen sich Verbrennungen zugezogen werden können, zu kennzeichnen.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Hersteller: | Schilder Klar |
Produktnummer des Herstellers: | 3145/51 |