Verbandbuch nach DGUV Vorschrift 1
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Artikel-Nr.: 6066/20
Ausführung: DIN A4, Hochformat
Größe: 297 x 210 mm
Aufgrund der aktuellen DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A 1) § 24 sind sämtliche Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb schriftlich in einem Verbandbuch zu notieren. Diese sind dabei vertraulich zu behandeln.
Durch diese Anforderung der Berufsgenossenschaften besteht die Möglichkeit, Spätfolgen kleinerer Arbeitsunfälle nachzuweisen. Die Eintragungen im Verbandbuch müssen 5 Jahre lang vorgehalten werden.
Aufgrund der aktuellen DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A 1) § 24 sind sämtliche Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb schriftlich in einem Verbandbuch zu notieren. Diese sind dabei vertraulich zu behandeln.
Durch diese Anforderung der Berufsgenossenschaften besteht die Möglichkeit, Spätfolgen kleinerer Arbeitsunfälle nachzuweisen. Die Eintragungen im Verbandbuch müssen 5 Jahre lang vorgehalten werden.