Verbandblock nach DGUV Vorschrift 1
5,60 €
zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag
Artikel-Nr.: 6069/21
Ausführung: DIN A6, Querformat
Größe: 105 x 148 mm
Der Verbandblock ist hellgrau und in der oberen rechten Ecke ist in blau das Herstellerlogo „Söhngen“ zu sehen. Links unten ist ein weißes gleichschenkeliges Kreuz abgebildet. Daneben steht in schwarzer Druckschrift der Text „Dokumentation zu Erste-Hilfe-Leistungen gemäss DGUV Information 1“. In schwarzer Schrift steht darunter „Zur Unterstützung bei der DSGVO-konformen Dokumentation“. Daneben befindet sich ein gelber mehrfach gezackter Kreis mit der schwarzen Aufschrift in Druckbuchstaben „Zum Nachtrag in das Verbandbuch“.Der Notfallversorgungsnachweis ist ein Block mit 50 Seiten.
Der Verbandblock kann seit in Kraft treten der neuen DSGVO verwendet werden. Die DSGVO vereinheitlicht Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der EU. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann man, wenn nötig einen Zettel aus dem Verbandblock nehmen und diesen ausfüllen. Abgegeben wird der Zettel dann bei einem betrieblichen Ersthelfer. Dieser kann den Zettel unter Verschluss abheften.
Der Verbandblock ist hellgrau und in der oberen rechten Ecke ist in blau das Herstellerlogo „Söhngen“ zu sehen. Links unten ist ein weißes gleichschenkeliges Kreuz abgebildet. Daneben steht in schwarzer Druckschrift der Text „Dokumentation zu Erste-Hilfe-Leistungen gemäss DGUV Information 1“. In schwarzer Schrift steht darunter „Zur Unterstützung bei der DSGVO-konformen Dokumentation“. Daneben befindet sich ein gelber mehrfach gezackter Kreis mit der schwarzen Aufschrift in Druckbuchstaben „Zum Nachtrag in das Verbandbuch“.Der Notfallversorgungsnachweis ist ein Block mit 50 Seiten.
Der Verbandblock kann seit in Kraft treten der neuen DSGVO verwendet werden. Die DSGVO vereinheitlicht Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der EU. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann man, wenn nötig einen Zettel aus dem Verbandblock nehmen und diesen ausfüllen. Abgegeben wird der Zettel dann bei einem betrieblichen Ersthelfer. Dieser kann den Zettel unter Verschluss abheften.