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Anfahrschutz



Schützen Sie Lagereinrichtungen, Wände und Maschinen vor Beschädigungen durch Flurförderzeuge und andere Fahrzeuge. Laut DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) müssen ortsfeste Regale durch entsprechenden Anfahrschutz in schwarz-gelber Farbe an Ecken und Durchfahrten geschützt sein, wenn sie durch nicht spurgebundene Flurförderzeuge be- und entladen werden.

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Anfahrschutz



Der Anfahrschutz muss mindestens 0,3 m hoch und hinsichtlich einwirkender Kräfte ausreichend stark sein (mindestens 400 Nm müssen aufgenommen werden können).

Mit unserer Auswahl an Anfahrschutz für Regale und Lagereinrichtungen kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach und schützen effektiv Ihre Regale für Beschädigungen.