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Strahlenschutzzeichen gem. DIN 25430



Die DIN 25430 legt die Anforderungen für Sicherheitskennzeichen fest, die zur Kennzeichnung von ionisierender Strahlung dienen.

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Strahlenschutzzeichen gem. DIN 25430



Laut Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen Gegenstände, Anlagen und Bereiche, von denen eine akute Gefahr durch Strahlung ausgeht, mittels Kennzeichen und Absperrungen gesichert werden. Sperrbereiche müssen außerdem mindestens mit dem Zusatz "Sperrbereich - Kein Zutritt" gekennzeichnet sein. Weiterhin schreibt die DIN 25430 vor, dass diese Warnzeichen aus einem Material bestehen müssen, dass gem. DIN 4102 mindestens die Baustoffklasse 1 (B1) aufweist und damit schwer entflammbar ist.

Nutzen Sie außerdem unsere Aufkleber, um Vorratsbehälter von radioaktiven Stoffen gem. § 92 StrlSchV zu kennzeichnen und erfüllen Sie damit alle gesetzlichen Pflichten.