Strahlenschutzzeichen gem. DIN 25430
Die DIN 25430 legt die Anforderungen für Sicherheitskennzeichen fest, die zur Kennzeichnung von ionisierender Strahlung dienen.
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Laut Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen Gegenstände, Anlagen und Bereiche, von denen eine akute Gefahr durch Strahlung ausgeht, mittels Kennzeichen und Absperrungen gesichert werden. Sperrbereiche müssen außerdem mindestens mit dem Zusatz "Sperrbereich - Kein Zutritt" gekennzeichnet sein. Weiterhin schreibt die DIN 25430 vor, dass diese Warnzeichen aus einem Material bestehen müssen, dass gem. DIN 4102 mindestens die Baustoffklasse 1 (B1) aufweist und damit schwer entflammbar ist.
Nutzen Sie außerdem unsere Aufkleber, um Vorratsbehälter von radioaktiven Stoffen gem. § 92 StrlSchV zu kennzeichnen und erfüllen Sie damit alle gesetzlichen Pflichten.