Nochtleuchten / Rettungszeichenleuchten gem. ASR A3.4/3 und DIN EN 60598-2-22
Rettungszeichen- und Notleuchten sind besonders bei Stromausfällen wichtig. Sobald die übrige Beleuchtung ausfällt, springen die Notleuchten an. Somit ist der Fluchtweg auch bei Dunkelheit gut sichtbar.
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Laut ASR müssen Fluchtwege durch Notleuchten gekennzeichnet sein, wenn es keine langnachleuchtenden Fluchtwegschilder gibt. Im Falle einer Evakuierung oder Flucht aus dem Gebäude muss Sicherheitsbeleuchtung so lang aktiv sein, wie das Verlassen des Gebäudes dauert. Durch die Verwendung von LED-Technik, ist eine ausreichend lange Betriebsdauer, mindestens 3 Stunden, sichergestellt. Außerdem ist der Einsatz von Rettungszeichenleuchten verlässlich, energiesparend und sicher.
Ähnlich wie bei der Verwendung von Fluchtwegschildern, muss bei Notleuchten auf die entsprechende Erkennungsweite geachtet werden. Schauen Sie sich also vorab die Gegebenheiten vor Ort an und verwenden Notleuchten mit einer ausreichenden Erkennungsweite, damit die Sicherheitsaussage immer verlässlich erkannt wird.
Beim Einsatz von Notleuchten kann zwischen zwei Betriebsarten gewählt werden.
- Dauerschaltung: Die Notleuchte ist die ganze Zeit eingeschaltet. Unter normalen Bedingungen befindet sie sich im Netzbetrieb. Bei einem Stromausfall wird dann auf den Akkubetrieb umgeschaltet und die Notleuchte ist weiterhin aktiv.
- Bereitschaftsschaltung: Die Notleuchte leuchtet nur bei Ausfall des Stroms.
Die ASR A3.4/3 regelt die Anforderungen und das Betreiben von Sicherheits- und Notbeleuchtung im Betrieb. Zum einen nennt sie beispielhaft Betriebe, in denen Notleuchten nötig sind, zum anderen enthält sie lichttechnische Anforderungen an Notbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme.
Zusätzlich sind in der DIN EN 60598-2-22 Anforderungen an Sicherheits- und Notbeleuchtung mit Notstromaggregaten bis 1000 V festgehalten.
Alle unsere hier angebotenen Notleuchten erfüllen die Anforderungen der ASR A3.4/3 und der DIN EN 60598-2-22. Der Bereich wird von Stromkreisbezeichnungsschildern ergänzt, die für die Kennzeichnung der Einrichtungen vorgeschrieben sind.