Prüfplaketten gemäß DGUV
DGUV Prüfplaketten – Sicherheit sichtbar machen
Prüfplaketten gemäß DGUV sind ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Kennzeichnung erfolgreich durchgeführter Prüfungen an elektrischen und technischen Betriebsmitteln. Für Unternehmen der Industrie, öffentliche Einrichtungen oder Handelsbetriebe ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit. Mit den richtigen Prüfkennzeichnungen behalten Sie Prüffristen im Blick, vermeiden Stillstände und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
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Prüfplaketten gemäß DGUV
Bezeichnung | Anwendungsbereich |
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DGUV Vorschrift 3 | Prüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel in Betrieben aller Branchen |
DGUV Vorschrift 4 | Prüfung elektrischer Betriebsmittel in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen, Ämter) |
DGUV Vorschrift 52 | Sicherheit und Prüfung von Krananlagen |
DGUV Vorschrift 54 | Regelungen für Winden, Hub- und Zuggeräte |
DGUV Vorschrift 68 | Flurförderzeuge wie Gabelstapler – Betrieb, Wartung und Prüfung |
DGUV Vorschrift 70 | Fahrzeuge im betrieblichen Einsatz (z. B. Transporter, Stapler, Lagerfahrzeuge) |
DGUV Information 202-021 | Sichere Verwendung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel |
DGUV Information 208-016 | Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel |
DGUV Regel 100-500 | Technische Regeln für den sicheren Betrieb von Maschinen, Geräten & Anlagen |