Prüfplaketten für Leitern und Tritte
Plaketten für Leitern und Tritte nach BetrSichV §3 (3) & DGUV Information 208-016
Die Sicherheit bei der Nutzung von Leitern und Tritte ist in Industrie, Baugewerbe und öffentlichen Einrichtungen essenziell – nicht nur aus Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 (3) sowie die DGUV Information 208-016 geben klare Richtlinien vor, wann und wie Arbeitsmittel wie Leitern geprüft und dokumentiert werden müssen. Prüf- und Grundplaketten spielen hierbei eine zentrale Rolle – sie machen durch einfache visuelle Kennzeichnung deutlich, ob eine Leiterprüfung durchgeführt wurde und wann die nächste fällig ist.
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Gesetzliche Anforderungen verständlich erklärt
Die BetrSichV §3 (3) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen – insbesondere bei solchen, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Genau hier setzt die DGUV mit ihrer Information 208-016 an. Sie konkretisiert die Anforderungen und gibt praktische Hinweise zur sicheren Verwendung von Leitern und Tritte. Die regelmäßige Leiterprüfung wird dadurch nicht nur zur gesetzlichen Pflicht, sondern auch zur Grundlage für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.
Herausforderungen in der Praxis und wie Sie diese meistern
In der Praxis stehen viele Verantwortliche vor der Herausforderung, den Überblick über Prüffristen zu behalten und eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten. Verblasste Aufkleber, fehlende Prüfvermerke oder uneinheitliche Kennzeichnungen sorgen schnell für Unsicherheit – oder im schlimmsten Fall für Unfälle. Mit den passenden Grundplaketten und Prüfplaketten schaffen Sie klare Verhältnisse: dauerhaft haltbar, sofort erkennbar und normgerecht.
Für mobile Stehleitern auf Baustellen empfiehlt sich beispielsweise unsere Grundplakette für Stehleitern. So können Ihre Mitarbeiter auf einen Blick erkennen, ob das Arbeitsmittel einsatzbereit ist.
Normen im Blick: EN 131 & DIN EN 14183
Ergänzend zu BetrSichV und DGUV Information 208-016 sind auch europäische Normen wie die EN 131 und DIN EN 14183 relevant. Während die EN 131 Anforderungen an tragbare Leitern regelt, bezieht sich die DIN EN 14183 speziell auf Tritte wie Klapptritte oder Podeste. Beide Normen definieren Sicherheitsstandards zu Belastbarkeit, Konstruktion und Prüfung – und dienen oft als Maßstab bei Kontrollen. Grundplaketten, die diese Normen sichtbar machen, schaffen zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz im Betrieb.
Für eine rechtssichere und praxisorientierte Kennzeichnung bietet Schilder Klar Ihnen eine Auswahl verschiedenster Lösungen. Die Grundplakette Leitern, BetrSichV §3 (3) DGUV 208-016 ist speziell für den Einsatz an betrieblich genutzten Leitern entwickelt und ermöglicht eine dauerhafte, gut sichtbare Kennzeichnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Für die fristgerechte Planung von Prüfintervallen empfiehlt sich die Prüfplakette, DGUV Information 208-016 Nächster Prüftermin. Das vorgedruckte Feld „Nächster Prüftermin“ ermöglicht eine eindeutige, gut sichtbare Dokumentation des nächsten geplanten Kontrolltermins – direkt am Arbeitsmittel. So sorgen Sie für maximale Transparenz im Prüfmanagement und erfüllen die Anforderungen der DGUV sicher und effizient.
Fazit: Rechtssicher und sicher in der Anwendung
Wer Leitern und Tritte regelmäßig nutzt, muss deren Sicherheit dokumentieren können. Mit Grundplaketten und DGUV-konformen Prüfkennzeichnungen von Schilder Klar erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern erhöhen auch aktiv die Arbeitssicherheit. Lassen Sie sich jetzt beraten oder entdecken Sie unser Sortiment an Prüfkennzeichnungen – damit Sie bei der nächsten Leiterprüfung auf der sicheren Seite sind.