Prüfplaketten für Aufzüge
Aufzugprüfung nach BetrSichV & TRBS 3121: Was Sie wissen müssen
Ob in Industrieanlagen oder öffentlichen Gebäuden – die regelmäßige Aufzugprüfung ist essenziell für Sicherheit und Rechtssicherheit. Doch was genau regeln die BetrSichV und die TRBS 3121? Welche Anforderungen gelten für Betreiber von Aufzuganlagen? Und wie können Sie diese effizient und normgerecht erfüllen?
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Gesetzliche Grundlagen einfach erklärt: BetrSichV & TRBS 3121
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die zentrale rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln – einschließlich Aufzuganlagen. Ergänzt wird sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121), die insbesondere Anforderungen an die Nutzung von Aufzügen konkretisieren. Ziel ist es, Personen, die Aufzüge nutzen oder in ihrer Nähe arbeiten, zuverlässig zu schützen.
Für Betreiber bedeutet das: Sie sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen – und diese nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine klare, normkonforme Kennzeichnung ist dabei unerlässlich.
Schilder Klar – klare Lösungen für sichere Aufzüge.
Viele Betreiber stehen vor ähnlichen Fragen:
- Wann steht die nächste Prüfung an?
- Ist die Kennzeichnung der Aufzugsanlage korrekt und sichtbar?
- Welche Plaketten entsprechen den aktuellen Normen?
Hier setzt Schilder Klar an – mit einem durchdachten Produktsortiment und praxisnahen Lösungen, die den Alltag erleichtern. Für die Aufzugprüfung bieten wir eine Auswahl an Prüfplaketten in unterschiedlichen Ausführungen – klar gestaltet, leicht lesbar und mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick. Ein bewährtes Beispiel ist unsere Prüfplakette „TRBS 3121 Nächster Prüftermin“, die sich optimal zur Kennzeichnung von Anlagen gemäß TRBS 3121 eignet.
Grundplaketten schaffen eine einheitliche, dauerhaft sichtbare Grundlage für die Anbringung von Prüfplaketten und sorgen so für Übersicht und Rechtssicherheit direkt an der Aufzugsanlage. Für eine klare und gut sichtbare Kennzeichnung Ihrer Anlage bietet sich unsere Grundplakette „Aufzugsanlage geprüft… nächste Prüfung“ als praktische Lösung an.
Fazit: Sicherheit beginnt mit Klarheit
Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach TRBS 3121 und BetrSichV ist mehr als nur Pflicht – sie ist Teil einer verantwortungsvollen Sicherheitskultur. Mit Prüfplaketten von Schilder Klar gehen Sie auf Nummer sicher und schaffen Klarheit für Prüfer, Techniker und Nutzer.
Jetzt passende Produkte entdecken oder sich persönlich beraten lassen – wir helfen Ihnen gerne weiter.