Gefahrzettel (Placards) gemäß ADR/IMDG/IATA
Für die Kennzeichnung von Gefahrgut beim Transport zu Land, in der Luft und zu Wasser gibt es eine Reihe von nationalen und internationalen Vorschriften. Eine der wohl umfassensten Regelungen ist die ADR. Die ADR hat eine lange Tradition, sie besteht seit 1957.
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Es handelt sich bei der ADR um eine europäische Übereinkunft für den Güterverkehr auf der Straße. Sie greift die Gefahrgutklassifizierung der UN auf, regelt die Verwendung der richtigen Verpackungen und Tanks und legt Kennzeichnungspflichten für die entsprechenden Gefahrgutklassen fest.
Der Begriff Gefahrzettel beschreibt ein auf der spitze stehendes Quadrat, welches zum einen ein Gefahrensymbol enthält, zum anderen eine spezielle Nummer, die Auskunft über die Gefahrgutklasse gibt. Gefahrzettel gibt es in verschiedenen Größen für unterschiedliche Anwendungsbereiche. Kleinere Ausführungen werden auf den Versandstücken angebracht, in denen das Gefahrgut verpackt ist. Größere Varianten sind zur Kennzeichnung von Tankern und anderen Transportmitteln. Anforderungen über das Aussehen der Gefahrzettel sind ebenfalls in der ADR verankert.