Gefahrstoffetiketten gem. GHS/CLP
Bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen spielen im Wesentlichen zwei Begriffe eine Rolle: GHS und CLP.
Das GHS, oder auch Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, ist ein von der UN entwickeltes, einheitliches System für die Kennzeichnung von Chemikalien und chemischen Gemischen.
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Angewendet wird es unter anderem auf Verpackungen. Bei diesem System sehen die Gefahrensymbole immer wie folgt aus: Ein auf der Spitze stehendes Rechteck mit weißem Grund und rotem Rand. Dazu ein schwarzes Symbol in der Mitte.
Es gibt nach GHS insgesamt 9 Symbole mit einer fest zugeordneten Bedeutung und einer entsprechenden Kodierung, bspw. GHS01. Außerdem werden den verschiedenen Gefahrensymbolen die Signalworte "Gefahr" und "Achtung", sowie bestimmte Gefahrenklassen nach ADR zugeordnet. Dadurch soll eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Gefahrstoffkennzeichnung und Gefahrgutkennzeichnung gem. ADR hergestellt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) oder auch CLP-Verordnung ist eine europäische Verordnung und setzt die Bestimmungen der GHS um. 2009 trat die CLP-Verordnung in Kraft und bis 2017 durften noch Gemische mit alter Kennzeichnung abverkauft werden. Seitdem gelten ausschließlich Gefahrstoffkennzeichen nach CLP.
Finden Sie in diesem Bereich Gefahrstoffkennzeichnung in verschiedenen Verpackungseinheiten, vom Einzeletikett bis zur Rolle à 500 Stück. Außerdem vorgefertigte Kennzeichnungsetiketten für verschiedene Stoffe.