Gehörschutz
Gehörschutz gehört zu den essentiellen Bestandteilen der Sicherheit am Arbeitsplatz. Das Ohr ist empfindlich und kann bei fehlendem Gehörschutz irreparable Schäden erleiden. Schon ab 80 Dezibel, was vergleichbar mit einem Klavierspiel ist, muss der Arbeitsgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Umso wichtiger ist es, passenden Gehörschutz für verschiedene Geräuschpegel bereitzuhalten.
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Die DIN EN 352 legt allgemeine Anforderungen für Gehörschutz fest. Unterschieden wird zwischen EN 352-1 für Kapselgehörschützer und EN 352-2 für Gehörschutzstöpsel. Je nach Dauer und Intensität des Lärms wird eine der beiden Arten von Gehörschutz empfohlen. Darüber hinaus muss sich auf dem Gehörschutz ein CE Zeichen befinden, welches die Einhaltung von Mindestwerten der Schalldämmung garantiert.
Mindestschalldämmwerte der DIN EN 352
Frequenz in Hz | |||||||
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APV in dB |
Der Wert APV beschreibt dabei die angenommene Schutzwirkung und errechnet sich aus dem Wert der Dämmung unter Berücksichtigung der Standardabweichung.
Auf den Produktseiten unserer Gehörschützer finden Sie des Weiteren den SNR-Dämmerwert. Dieser beschreibt den mittleren Dämmwert des Gehörschutzes. Je höher der SNR, desto stärker dämmt der Gehörschutz den Schall. Ein SNR von beispielsweise 30 dämmt Geräusche um 30 dB.