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Hinweisschild, Ein- Ausfahrt freihalten, Alu geprägt, 170 x 350 mm

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Artikel-Nr.: 568/00
Größe: 170 x 350 mm
Material: Aluminium geprägt
Beschreibung
Produktinformationen "Hinweisschild, Ein- Ausfahrt freihalten, Alu geprägt, 170 x 350 mm"

Das rechteckige Schild hat einen blauen Grund und eine weiße Lichtkante. Auf dem Schild steht in weißer Schrift der Text: "Ein- Ausfahrt freihalten" geschrieben.

Eigenschaften:

  • Material: Aluminium geprägt
  • 4-fach gelocht
  • zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
  • zur Wand- und Pfostenmontage geeignet

Bei der Montage von geprägten Aluminiumschildern an Pfosten im Außenbereich, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Verstärkerplatte. Diese können Sie als Zubehör gleich mitbestellen.

Klar empfiehlt:
Kennzeichnen Sie Parkplätze beispielsweise auf einem Firmengelände durch Parkschilder für Besucher, Kunden sowie als Behindertenparkplatz oder Geschäftsleitung. Markieren Sie Haltverbote und Parkverbote durch Parkverbotsschilder auf Wunsch auch mit Zusatztexten (z.B. "Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt") oder zusätzlichen Parkplatzmarkierungen.

Im Katalog
Produktinformationen "Hinweisschild, Ein- Ausfahrt freihalten, Alu geprägt, 170 x 350 mm"

Das rechteckige Schild hat einen blauen Grund und eine weiße Lichtkante. Auf dem Schild steht in weißer Schrift der Text: "Ein- Ausfahrt freihalten" geschrieben.

Eigenschaften:

  • Material: Aluminium geprägt
  • 4-fach gelocht
  • zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
  • zur Wand- und Pfostenmontage geeignet

Bei der Montage von geprägten Aluminiumschildern an Pfosten im Außenbereich, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Verstärkerplatte. Diese können Sie als Zubehör gleich mitbestellen.

Klar empfiehlt:
Kennzeichnen Sie Parkplätze beispielsweise auf einem Firmengelände durch Parkschilder für Besucher, Kunden sowie als Behindertenparkplatz oder Geschäftsleitung. Markieren Sie Haltverbote und Parkverbote durch Parkverbotsschilder auf Wunsch auch mit Zusatztexten (z.B. "Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt") oder zusätzlichen Parkplatzmarkierungen.