Hinweisschild, Alarmgesichert - Videoüberwacht - Zutritt verboten
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Artikel-Nr.: 237/52
Größe: 250 x 350 mm
Material: Aluminium geprägt
Das rechteckige Schild hat einen weißen Grund sowie einen schwarzen Rand mit weißer Lichtkante. Auf der rechten Seite sind eine Alarmglocke, eine Videokamera und das Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" zu sehen. Links daneben ist, auf Höhe des jeweligen Symbols "Alarmgesichert / Videoüberwacht / Unbefugten Zutritt verboten" zu lesen.
Varianten:
- Aluminium geprägt, 250 x 350 mm, gelocht
- Folie selbstklebend, 150 x 200 mm, ungelocht
Eigenschaften:
- Ecken: abgerundet
- zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
- zur Wand- und Pfostenmontage geeignet
Bei der Montage von geprägten Aluminiumschildern an Pfosten im Außenbereich, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Verstärkerplatte. Diese können Sie als Zubehör gleich mitbestellen.
Sichern Sie Ihr Gebäude mit praxisbewährter Gebäudekennzeichnung von Schilder Klar!
Mit diesem Schild weisen Sie auf die Videoüberwachung Ihres Geländes oder Gebäudes hin, wie durch § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes vorgeschrieben. Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume (z.B. Parkhäuser) mit Videokameras sowie die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung) zu kennzeichnen ist.
Das rechteckige Schild hat einen weißen Grund sowie einen schwarzen Rand mit weißer Lichtkante. Auf der rechten Seite sind eine Alarmglocke, eine Videokamera und das Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" zu sehen. Links daneben ist, auf Höhe des jeweligen Symbols "Alarmgesichert / Videoüberwacht / Unbefugten Zutritt verboten" zu lesen.
Varianten:
- Aluminium geprägt, 250 x 350 mm, gelocht
- Folie selbstklebend, 150 x 200 mm, ungelocht
Eigenschaften:
- Ecken: abgerundet
- zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
- zur Wand- und Pfostenmontage geeignet
Bei der Montage von geprägten Aluminiumschildern an Pfosten im Außenbereich, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Verstärkerplatte. Diese können Sie als Zubehör gleich mitbestellen.
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Mit diesem Schild weisen Sie auf die Videoüberwachung Ihres Geländes oder Gebäudes hin, wie durch § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes vorgeschrieben. Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume (z.B. Parkhäuser) mit Videokameras sowie die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung) zu kennzeichnen ist.