Grundplakette, Leitern, BetrSichV §3 (3) DGUV 208-016, Folie, 100 x 40 mm - Bund = 50 Stk.
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Artikel-Nr.: 36/60
Größe: 100 x 40 mm
Material: Folie selbstklebend
Das rechteckige Schild hat einen gelben Grund, oberhalb ist die Überschrift "Leiter und Tritte Prüfung gemäß BetrSichV §3(3) DGUV Information 208-016" in schwarzer Schrift zu lesen. Darunter stehen die Worten "Nächste Prüfung" und eine Spitze zeigt auf einen Kreis, in welchem sich Prüfplaketten mit Ø 30 mm aufkleben lassen.
Eigenschaften:
- Material: Folie selbstklebend
- Maße: 100 x 40 mm
- Bund = 50 Stück
- Grundfarbe: Gelb, Aufdruckfarbe: Schwarz
- zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
- Temperaturbeständigkeit: -40 bis +80 °C
- feuchtigkeitsbeständig
- mit Freifeld für Prüfplaketten
Leitern und Tritte im Betrieb jährlich prüfen!
Laut ArbSchG und BetrSichV müssen Leitern und Tritte in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen jährlich überprüft werden. Ausführliche Handlungsanweisungen liefert die DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694). Mit den passenden Prüfplaketten kennzeichnen Sie aktuell und weisen die vorschriftsmäßige Prüfung nach.
Das rechteckige Schild hat einen gelben Grund, oberhalb ist die Überschrift "Leiter und Tritte Prüfung gemäß BetrSichV §3(3) DGUV Information 208-016" in schwarzer Schrift zu lesen. Darunter stehen die Worten "Nächste Prüfung" und eine Spitze zeigt auf einen Kreis, in welchem sich Prüfplaketten mit Ø 30 mm aufkleben lassen.
Eigenschaften:
- Material: Folie selbstklebend
- Maße: 100 x 40 mm
- Bund = 50 Stück
- Grundfarbe: Gelb, Aufdruckfarbe: Schwarz
- zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
- Temperaturbeständigkeit: -40 bis +80 °C
- feuchtigkeitsbeständig
- mit Freifeld für Prüfplaketten
Leitern und Tritte im Betrieb jährlich prüfen!
Laut ArbSchG und BetrSichV müssen Leitern und Tritte in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen jährlich überprüft werden. Ausführliche Handlungsanweisungen liefert die DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694). Mit den passenden Prüfplaketten kennzeichnen Sie aktuell und weisen die vorschriftsmäßige Prüfung nach.