Gefahrstoffkennzeichnung: Das Wichtigste auf einen Blick

Gefahrstoffkennzeichnungen sind ein wichtiger Bestandteil von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben. Eine unsachgemäße Verwendung von Gefahrenstoffen kann zu schweren Unfällen führen und beträchtliche Auswirkungen auf die Mitarbeitergesundheit oder sogar die Umwelt haben. Diese Risiken sollen durch ordnungsgemäße Kennzeichnung minimiert und die richtige Handhabung der gefährlichen Stoffe und Gemische am Arbeitsplatz sichergestellt werden. Wir fassen Ihnen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen rund um die Kennzeichnung von Gefahrstoffen zusammen.

Das Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (GHS) ist ein  internationales System um Chemikalien weltweit einheitlich zu kennzeichnen und einzustufen, welches 2003 in Kraft gesetzt und phasenweise eingegliedert wurde. Mittlerweile haben die Länder das GHS überwiegend in ihre nationalen Gesetze übernommen. Außerdem gehört das GHS zur REACH EU-Chemikalienverordnung und hat somit europaweit eine große Bedeutung. Durch das GHS, welches unter anderem Elemente wie Gefahrenklassen, -kategorien, -symbole und Signalwörter beinhaltet, sollen einheitliche Standards der Klassifizierung und Kennzeichnung von chemischen Substanzen gefördert werden. Die weltweite Verwendung vereinfacht den Informationsaustausch und die Arbeitssicherheit. Außerdem wird das Umweltbewusstsein gesichert und gefördert. Aus diesem Grund sollten die Chemikalien immer gut lesbar und vor allem sichtbar gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole weisen durch leicht verständliche und schnell erkennbare Grafiken auf verschiedene Gefahren (z.B. für die Gesundheit oder Umwelt) hin. Alle GHS-Symbole werden in Rautenform dargestellt. Die Gefahren werden in schwarz, auf weißem Grund mit rotem Rand und immer auf den Verpackungen der Produkte abgebildet, um die Verwender zu schützen. Nachfolgend erklären wir Ihnen wie die verschiedenen Symbole aussehen und welche Bedeutung dahintersteckt.

Die 9 Gefahrensymbole gemäß GHS und deren Bedeutung im Überblick:


Symbol:

Piktogramm:

Bedeutung:

GHS 01 –

Explodierende Bombe

           GHS01Explodierende_Bombe.jpg

Explodieren möglich durch Feuer / Schlag / Erwärmung oder Reibung. Gefahr durch Feuer / Luftdruck / Splitter möglich.

GHS 02 –

Flamme

          GHS02Flamme.jpg

Sind Entzündbar. Je nach Art werden explosionsfähige Mischungen oder entzündbare Gase gebildet oder sind selbstentzündbar.

GHS 03 –

Flamme über Kreis

      GHS03Flamme_ber_Kreis.jpg

Wirkt brandfördernd. Es können explosionsgefährliche Gemische in Verbindung mit brennbaren Stoffen entstehen.

GHS 04 –

Gasflasche

      GHS04Gasflasche.jpg

Kann beim Erhitzen explodieren. Kalte Gase können Kälteverbrennungen verursachen.

GHS 05 –

Ätzwirkung

      GHS05tzwirkung.jpg

Kann Metalle zerstören und Körpergewebe verätzen.

GHS 06 –

Totenkopf mit Knochen

      GHS06Totenkopf_mit_Knochen.jpg

Führt in kleinsten Mengen sofort zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tod.

GHS 07 –

Ausrufezeichen

      GHS07Ausrufezeichen.jpg

Kann die Gesundheit schädigen (Augen, Haut oder Atemwege reizen) oder in großen Mengen zum Tod führen.

GHS 08 –

Gesundheitsgefahr

      GHS08Gesundheitsgefahr.jpg

Kann Allergien auslösen, Krebs erzeugen, Erbgut verändern, die Fortpflanzungsfähigkeit gefährden oder Organe schädigen.

GHS 09 –

Umwelt

      GHS09Umwelt.jpg

Sind für die Wasserorganismen schädlich, (sehr) giftig oder sogar mit Langzeitwirkung.

 

Der Abschnitt 1.2 der CLP-Ordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) enthält Festlegungen zur Größe der Kennzeichnungsetiketten mit Mindestabmessungen für das Kennzeichnungsetikett – gültig für die Europäische Union. Dabei ist die Größe der GHS-Symbole mit diesen Mindestabmessungen verknüpft, um eine gute Sicht- und Lesbarkeit zu gewährleisten. *
Die Mindestabmessungen orientieren sich an dem Fassungsvermögen der jeweiligen Verpackungen. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht, wie groß die Kennzeichnungsetiketten, sowie die GHS-Symbole sein sollten.
 

Fassungsvermögen der Verpackung

Abmessung des Kennzeichnungsetiketts (in mm)

Abmessung des GHS-Symbols (in mm)

< 3 Liter

Wenn möglich mind. 52 x 74 mm

Wenn möglich mind. 16 x 16 mm,
sonst > 10 x 10 mm

3 bis 50 Liter

Mind. 74 x 105 mm

Mind. 23 x 23 mm

50 bis 500 Liter

Mind. 105 x 148 mm

Mind. 32 x 32 mm

> 500 Liter

Mind. 148 x 210 mm

Mind. 46 x 46 mm

 

Außerhalb der Europäischen Union können die gesetzlichen Größenvorgaben abweichen. Deshalb ist es im Falle der Verwendung oder des Vertriebes von Gefahrenstoffen außerhalb der EU wichtig, die spezifischen Anforderungen des Bestimmungslandes einzuholen und zu berücksichtigen.

*https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/CLP/Kennzeichnung-Verpackung/Kennzeichnung/Etikett.html

 

Des Weiteren gibt es noch die Kennzeichnungsetiketten.
Diese weisen, neben den GHS-Symbolen, folgende wichtige Angaben zu den Gefahrstoffen aus:
Stoffbezeichnung, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise.
Zusätzlich können folgende Informationen ergänzt werden:
Herstelleradresse, Kontaktdaten, Gebindegrößen und Herstellernummern.
Wichtig ist, dass alle Informationen leicht verständlich und übersichtlich dargestellt werden, damit die Anwender die Gefahrstoffe unkompliziert verwenden können.
Einige Standard-, sowie Text-nach-Wunsch-Etiketten finden Sie in unserem Shop.

Wenn in Ihrem Betrieb mit Gefahrenstoffen gearbeitet wird, sollten alle betroffenen Personen über die möglichen Gefahren und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen informiert sein. Je nach Gefahrstoff müssen verschiedene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Wir geben Ihnen eine allgemeine Übersicht, die Sie auf jeden Fall im Umgang mit Gefahrenstoffen beachten sollten:

  1.  Informieren Sie sich und nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil. Schauen Sie sich die Sicherheitsdatenblätter der Gefahrenstoffe an. Mit Hilfe dieser erhalten Sie eine Übersicht der Zusammensetzung der Stoffe sowie die physikalischen und chemischen Eigenschaften und Gefahren. Schulungen und Weiterbildungen können Ihnen Wissen vermitteln oder erweitern. Regelmäßige Teilnahmen halten Ihr Wissen stets auf aktuellem Stand.
  2. Tragen Sie Schutzausrüstung: Je nach Gefahrenstoff ist eine persönliche Schutzausrüstung unerlässlich. Dazu können Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutzmaske oder Schutzkleidung gehören.
  3. Beachten Sie die Sicherheitsregeln. Dazu gehört die sachgemäße Lagerung, sowie der sichere Transport. Aber auch das Vermeiden von Funkenbildung, offenen Flammen oder Rauchen tragen zu einer sicheren Arbeitsweise bei.
  4. Erstellen Sie einen Plan im Falle eines Notfalls. Für alle zugänglich sollten die erforderlichen Maßnahmen sowie die zu kontaktierenden Personen einsehbar sein – bestenfalls in Form eines Aushangs.

 

Abschließend wollen wir Ihnen noch einmal kurz den Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut erklären, da diese beiden Begriffe oft vertauscht werden.

 

Gefahrstoffe: Chemische Substanzen, die aufgrund Ihrer Zusammensetzung eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen können. Darunter fallen Gifte, ätzende Stoffe oder potenziell explosive Stoffe. Gefahrstoffe kommen nicht nur in der Industrie vor, sondern auch im Handel oder in Produkten rund um den Haushalt. Durch die Gefahrstoffkennzeichnung auf den jeweiligen Stoffen, werden die betroffenen Personen vor potenziellen Gefahren gewarnt und an einen gewissenhaften Umgang appelliert.


Gefahrgut: Spezielle Transportvorschriften gelten für Stoffe, die aufgrund Ihrer Gefährlichkeit als Gefahrgut gehandhabt werden. Diese können während des Transports eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das bedeutet, dass diese Stoffe besonders entzündlich, explosiv oder radioaktiv sein können – aber auch Gase fallen in diese Kategorie. Während des Transports dieser Stoffe müssen spezielle Verpackungen oder Kennzeichnungen erfüllt werden, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt gewährleisten zu können.