Brandschutzzeichen, Feuerleiter F003 Fahnenschild - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
20,20 €
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Artikel-Nr.: 1583/71
Größe: 200 x 200 mm
Material: Kunststoff langnachleuchtend
Anzahl | Stückpreis |
---|---|
bis 9 | 20,20 € |
ab 10 | 19,55 € |
ab 25 | 18,60 € |
ab 50 | 16,85 € |
Auf dem roten Schild ist links eine weiße Leiter zu sehen. Rechts davon sind in weiß Flammen dargestellt. Ein Fahnenschild zur Wandmontage ragt in den Raum hinein und ist aus diesem Grund gut sichtbar. Fahnenschilder eignen sich besonders für lange Gänge und Flure. Das Brandschutzzeichen Feuerleiter befindet sich auf beiden Seiten des Fahnenschildes.
Materialien:
- Aluminium glatt, langnachleuchtend
- Kunststoff, langnachleuchtend
Das Schild ist 2-fach gelocht und für die Wandmontage geeignet.
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Auf dem roten Schild ist links eine weiße Leiter zu sehen. Rechts davon sind in weiß Flammen dargestellt. Ein Fahnenschild zur Wandmontage ragt in den Raum hinein und ist aus diesem Grund gut sichtbar. Fahnenschilder eignen sich besonders für lange Gänge und Flure. Das Brandschutzzeichen Feuerleiter befindet sich auf beiden Seiten des Fahnenschildes.
Materialien:
- Aluminium glatt, langnachleuchtend
- Kunststoff, langnachleuchtend
Das Schild ist 2-fach gelocht und für die Wandmontage geeignet.
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!