Brandschutzzeichen, Brandmeldetelefon F006 Winkel-/Nasenschild - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
20,20 €
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Artikel-Nr.: 1586/75
Größe: 200 x 200 mm
Material: Kunststoff langnachleuchtend
Anzahl | Stückpreis |
---|---|
bis 9 | 20,20 € |
ab 10 | 19,55 € |
ab 25 | 18,60 € |
ab 50 | 16,85 € |
Auf dem roten Schild ist links ein weißer Telefonhörer zu sehen. Rechts davon sind in weiß Flammen dargestellt. Das Brandschutzzeichen Brandmeldetelefon befindet sich auf beiden Seiten des Winkelschildes. Ein Winkelschild zur Wandmontage ragt in den Raum hinein und ist aus diesem Grund gut sichtbar. Winkelschilder eignen sich besonders für größere Hallen oder Räume.
Materialien:
- Aluminium glatt, langnachleuchtend
- Kunststoff, langnachleuchtend
Das Schild ist 4-fach gelocht und für die Wandmontage geeignet.
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Auf dem roten Schild ist links ein weißer Telefonhörer zu sehen. Rechts davon sind in weiß Flammen dargestellt. Das Brandschutzzeichen Brandmeldetelefon befindet sich auf beiden Seiten des Winkelschildes. Ein Winkelschild zur Wandmontage ragt in den Raum hinein und ist aus diesem Grund gut sichtbar. Winkelschilder eignen sich besonders für größere Hallen oder Räume.
Materialien:
- Aluminium glatt, langnachleuchtend
- Kunststoff, langnachleuchtend
Das Schild ist 4-fach gelocht und für die Wandmontage geeignet.
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!