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Baustellenschild, Betreten der Baustelle verboten / Eltern haften, 250x350mm

8,95 €

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Artikel-Nr.: 813/00
Größe: 250 x 350 mm
Material: Aluminium geprägt
Auswahl
Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Aluminium geprägt250 x 350 mm 813/00
8,95 €
Kunststoff250 x 350 mm 813/72
7,60 €
Beschreibung
Produktinformationen "Baustellenschild, Betreten der Baustelle verboten / Eltern haften, 250x350mm"

Auf dem weißen Schild mit einem schmalen roten Rand steht in schwarzer Schrift der Text „Betreten der Baustelle verboten“. Darunter steht in kleinerer schwarzer Schrift der Text „Eltern haften für ihre Kinder“ steht.

Eigenschaften:

  • Material:
    • Aluminium geprägt
    • Kunststoff
  • 4-fach gelocht
  • zur Anbringung im Innen- und Außenbereich

Bei der Anbringung von geprägten Aluminiumschildern an Pfosten im Außenbereich, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Verstärkerplatte.

Die Kennzeichnung „Betreten der Baustelle verboten“ eignet sich besonders um auf die Gefahren von Baustellen hinzuweisen. Das Betreten der Baustelle durch Unbefugte, vor allem durch Kinder, birgt für alle Beteiligten immense Risiken, da sie über mögliche Gefahrenstellen nicht aufgeklärt sind und keine Schutzkleidung tragen.

Im Katalog
Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Aluminium geprägt250 x 350 mm 813/00
8,95 €
Kunststoff250 x 350 mm 813/72
7,60 €
Produktinformationen "Baustellenschild, Betreten der Baustelle verboten / Eltern haften, 250x350mm"

Auf dem weißen Schild mit einem schmalen roten Rand steht in schwarzer Schrift der Text „Betreten der Baustelle verboten“. Darunter steht in kleinerer schwarzer Schrift der Text „Eltern haften für ihre Kinder“ steht.

Eigenschaften:

  • Material:
    • Aluminium geprägt
    • Kunststoff
  • 4-fach gelocht
  • zur Anbringung im Innen- und Außenbereich

Bei der Anbringung von geprägten Aluminiumschildern an Pfosten im Außenbereich, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung einer Verstärkerplatte.

Die Kennzeichnung „Betreten der Baustelle verboten“ eignet sich besonders um auf die Gefahren von Baustellen hinzuweisen. Das Betreten der Baustelle durch Unbefugte, vor allem durch Kinder, birgt für alle Beteiligten immense Risiken, da sie über mögliche Gefahrenstellen nicht aufgeklärt sind und keine Schutzkleidung tragen.